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Dritte Auflage ohne weitere Einsprachen

Mit der vorliegenden Revision der Ortsplanung setzt die Gemeinde die raumplanerischen Rahmenbedingungen für den nächsten Entwicklungsschritt unserer schönen Gemeinde. Dank Ihrer aktiven Mitwirkung konnte ein Regelwerk entwickelt werden, welches die bestehenden Qualitäten bewahrt und zudem bauliche Weiterentwicklungen zulässt. Die Bevölkerung wurde in der Ausgestaltung der Ortsentwicklung seit 2022 aktiv miteinbezogen.

Bei der dritten Auflage der Revision der Ortsplanung vom 24. Juni bis zum 23. Juli 2024 hatte die Bevölkerung eine weitere Möglichkeit mitzuwirken. Es sind während der Auflagefrist keine weiteren Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der vorliegenden Revision der Ortsplanung die notwendigen Grundlagen geschaffen werden, damit sich unser Dorf nachhaltig und familienfreundlich weiterentwickeln kann. 

25 Einsprachen gütlich bereinigt

Der Gemeinderat und die Planungskommission werden nun den Prozess bis zur Urnenabstimmung sorgfältig weiterführen. 25 Einsprachen aus den vorangegangenen Auflagen konnten gütlich bereinigt werden. Die hängigen Einsprachen sowie die Stellungnahmen der Gemeinde dazu werden in der Botschaft zur Beschlussfassung an der Urne zusammenfassend erläutert. An der Orientierungsversammlung am 5. November 2024 um 19 Uhr werden die wichtigsten Punkte dargelegt. An der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 können die Stimmberechtigten dann über die Revision der Ortsplanung befinden.

Nach der Verabschiedung des Bau-und Zonenreglements und des Zonenplans an der Urne werden die Dokumente dem Kanton zur Prüfung überwiesen. Der Regierungsrat setzt danach die Ortsplanungsrevision in Kraft. Für diesen Prozess ist nach heutiger Erfahrung nochmals mit rund einem Jahr zu rechnen. 

Gemeinde Adligenswil