Die Vorgaben von Bund und Kanton erfordern eine umfassende Revision der Bau- und Zonenreglemente bis 2023. Daneben geht Adligenswil aber auch Pendenzen an, so die Ausscheidung der Gewässerräume ausserhalb des Siedlungsgebiets und die von den Stimmberechtigten geforderte Einzonung des Gebiets Schädrüti an der Grenze zur Stadt Luzern.
Die mögliche Einzonung des Gebiets Schädrüti, die auf einen Gemeindeversammlungsbeschluss von 2014 zurückgeht und die nun im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung geprüft wird, bedarf einer sorgfältigen Abstimmung mit dem kantonalen Richtplan und dem räumlichen Entwicklungskonzept der Stadt Luzern. Die Bevölkerungskapazitäten müssen überkommunal von der zuständigen kantonalen Dienststelle Raum und Wirtschaft (Rawi) geprüft und durch den regionalen Entwicklungsträger Luzern Plus gestützt werden.
Die Vorprüfung und die Mitwirkung können deshalb nicht wie geplant bereits im September 2021 erfolgen, sondern erst im Winter 2021/22.
Ausscheidung der Gewässerräume
Adligenswil hat die Gewässerräume innerhalb des Siedlungsgebiets, d. h. in den Bauzonen, bereits im Rahmen der genehmigten Gesamtrevision der Ortsplanung vom März 2014 festgelegt. Somit konnte die Frist zur Festlegung der Gewässerräume (bis Ende 2018) für das Baugebiet eingehalten werden. Diese Vorgaben waren 2011 vom Kanton Luzern zum Schutz vor Hochwasser und zur Wahrung der natürlichen Funktion von Gewässern gemacht worden.
Hängig ist in Adligenswil noch die Ausscheidung der Gewässerräume ausserhalb des Siedlungsgebiets. Diese Pendenz wird mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung erledigt. Die bereits ausgeschiedenen Gewässerräume im Bereich der Bauzonen werden parallel dazu überprüft und falls nötig angepasst. Die betroffenen Bewirtschafter und Bauern wurden bereits angeschrieben und zur Stellungnahme eingeladen. Der Bericht zur Ausscheidung der Gewässerräume wird im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.
Aktualisierte Dorfkernplanung
Mit der Teilrevision der Ortsplanung wird auch die Planung im Zentrum aktualisiert. Der behördenverbindliche Richtplan Dorfkern stammt aus dem Jahr 1987 und entspricht nicht mehr der heutigen Planungsgrundlage. Er sah eine Ortskernumfahrung hinter dem heutigen Zentrum Teufmatt vor (siehe den Ausschnitt aus dem Zonenplan unten). Heute ist eine solche Strassenführung nicht mehr möglich, deshalb soll der alte Richtplan aufgehoben werden.
Gleichzeitig soll auch der Bebauungsplan Dorfzentrum Adligenswil, der aus dem Jahr 1995 stammt, aufgehoben werden. In der Zwischenzeit sind mit dem Planungswettbewerb im Gebiet Bützi die Grundlagen für einen neuen Bebauungsplan geschaffen worden. Das Siegerprojekt von 2019 wird gemäss der Immobilienstrategie des Gemeinderates weiterentwickelt, mögliche Etappierungen werden aufgezeigt. Ein neuer Bebauungsplan kann später von den Stimmberechtigten an der Urne genehmigt und nachträglich im revidierten Bau- und Zonenreglement eingetragen werden.
Leitbild für Quartierentwicklung
Im Rahmen einer ersten Partizipationsveranstaltung in den Quartieren Kehlhof, Ebnet und Widspüel konnten wichtige Grundlagen für die Erstellung von Quartierleitbildern erarbeitet werden. Ein Leitbild «Bau- und Aussenraumgestaltung» soll künftig die gesetzlichen Grundlagen (beispielsweise für den Umgang mit Begrünungen und Terrainveränderungen, Dachformen, den Umgang mit Anbauten usw.), die im Bau- und Zonenreglement wie auch im Planungs- und Baugesetz beschrieben sind, illustrieren. Einzelne Quartiere werden dazu mit Drohnenaufnahmen fotografisch erfasst.
Das Leitbild wird von der Planungskommission Adligenswil in Auftrag gegeben und von den externen Ortsplanern, dem Ortsplanungsbüro Ecoptima, parallel zur Teilrevision verfasst. Es ist aber nicht Teil des neuen Bau- und Zonenreglements und der Mitwirkung.
Innenentwicklung ermöglichen
Adligenswil will mit der Revision der Ortsplanung eine qualitätsvolle innere Entwicklung im bebauten Gebiet ermöglichen. Bauliche Anpassungen sollen im Siedlungsgebiet weiter vorgenommen werden können. Wohnobjekte, die in der grossen Bauphase von 1970 bis 1980 erstellt wurden, sollen Perspektiven für die sinnvolle Weitergestaltung erhalten.
Überprüfung der Gestaltungspläne
Zu diesem Zweck werden alle älteren Bebauungs- und Gestaltungspläne überprüft. Qualitativ wertvolle Eigenschaften sollen mit geeigneten Vermerken im Bau- und Zonenreglement oder im Zonenplan gesichert werden, eine Auflösung von Gestaltungsplänen wird geprüft. Auch hier werden alle Einwohnerinnen und Einwohner von Adligenswil eingeladen, im Rahmen der Mitwirkung ihre Rückmeldung zu geben.
Schützenswerte Bauobjekte
Das neue Bau- und Zonenreglement wird auch den Umgang mit schützenswerten Objekten definieren. Es wird nicht nur die erhaltens- und schützenswerten Bauobjekte in der Gemeinde aufführen, sondern auch den Prozess präzisieren, wie bei einer baulichen Veränderung vorzugehen ist. Damit sollen bauliche Weiterentwicklungen mit geeigneten Verfahren ermöglicht werden.
Überprüfung der Naturobjekte
Die Umweltkommission Adligenswil hat zuhanden der Planungskommission sämtliche Naturobjekte überprüft, aktualisiert und angepasst. Unter die Naturobjekte fallen auch schützenswerte Hecken und Einzelbäume. Für die spezifischen Bestimmungen zu Grünzonen und Begrünungen wirkt die Umweltkommission beratend im Planungsprozess mit.
Gemeinde Adligenswil, Bau und Infrastruktur